ÄNDERUNGSHISTORIE Öffentliches Angebot (Public Offer Contract) über die Nutzungsbedingungen der Software ModPlus (Deutsche Version) ================================================================ VERSION Nr. 2 vom 21. April 2026 Veröffentlichungsdatum: 21. April 2026 Datum des Inkrafttretens: 21. April 2026 ================================================================ Allgemeine Änderungen in dieser Version: -- Einführung der Begriffe „Zahler" und „Empfänger", um den Fall abzubilden, dass die Person, die die Lizenz bezahlt, und die Person, die sie nutzt, nicht identisch sind (Funktion „Geschenk"). -- Ein neuer Abschnitt 2 „Arten von Lizenzen" wurde hinzugefügt, der drei Lizenztypen beschreibt: Einzelplatzlizenz für einzelne Plugins, Einzelplatz-Abonnement und Firmen- (Mehrplatz-) Abonnement. -- Ein neuer Abschnitt 4 „Übertragung der Lizenz (Funktion ‚Geschenk')" wurde hinzugefügt, der das Verfahren für die Funktion „Geschenk" regelt. -- Einführung des Begriffs „Lizenzserver" (LAN und Web) für Firmenabonnements. -- Umstrukturierung der Bestimmungen zu Dokumenten (neuer Abschnitt 7) zur Abbildung des tatsächlichen grenzüberschreitenden Zahlungsflusses: nur Zahlungsbeleg, keine Abnahmeprotokolle oder sonstigen primären Buchhaltungsunterlagen für grenzüberschreitende Lizenznehmer. -- In Abschnitt 12 wurden Bestimmungen zum anwendbaren Recht, zum Streitbeilegungsverfahren, zu Änderungen des Angebots und zum Archiv früherer Fassungen des Angebots hinzugefügt. -- In Abschnitt 10 (Geistiges Eigentum) wurde ein Hinweis auf die internationale WIPO-Registrierung der Marke „MODPLUS" aufgenommen. Änderungen nach Abschnitten: Abschnitt 1. Allgemeine Bestimmungen. Begriffe und Definitionen -- Ziffer 1.4 wurde hinzugefügt; sie bestätigt, dass der Lizenznehmer das Recht zur Nutzung des Programms zu Zwecken erwirbt, die mit seiner beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit zusammenhängen. -- Die frühere Ziffer 1.4 über Personen mit beschränkter oder teilweiser Geschäftsfähigkeit wurde gestrichen (nicht mehr anwendbar). -- Der Link zur Website in der Definition „Website" (frühere Ziffer 1.5.3) wurde korrigiert: Der relative Link wurde durch eine absolute URL ersetzt. -- Neue Begriffe wurden hinzugefügt: „Lizenz" (Ziffer 1.6.6), „Zahler" (Ziffer 1.6.9), „Empfänger" (Ziffer 1.6.10), „Lizenzserver" (Ziffer 1.6.20). -- Die Definition „Programm" (Ziffer 1.6.4) wurde aktualisiert: Hinweis auf die internationale WIPO-Markenregistrierung Nr. 1 884 454 vom 15. Juli 2025 hinzugefügt; der Hinweis auf die russischen Registrierungen bleibt bestehen. -- Die Definition „Akzept" (Ziffer 1.6.13) wurde in drei Unterziffern umstrukturiert, die verschiedene Szenarien für den Zahler, den Empfänger und den das Programm installierenden Lizenznehmer abbilden. -- Die Definition „Lizenznehmer" (Ziffer 1.6.8) wurde aktualisiert und umfasst nun die Verantwortung für alle Personen, denen der Lizenznehmer Zugang zum Programm gewährt hat, auch über den Lizenzserver. -- Die Laufzeit des Vertrags (Ziffer 1.9) wurde präzisiert, wobei zwischen befristeten Lizenzen und unbefristeten Lizenzen für einzelne Plugins unterschieden wird. Abschnitt 2. Arten von Lizenzen -- Der Abschnitt wurde vollständig hinzugefügt. -- Er beschreibt die Einzelplatzlizenz für einzelne Plugins (unbefristet, an eine bestimmte CAD-Version gebunden, nicht übertragbar), das Einzelplatz-Abonnement (befristet, über „Geschenk" übertragbar) und das Firmenabonnement (befristet, Mehrplatz, über den Lizenzserver betrieben, über „Geschenk" übertragbar). Abschnitt 3. Nutzungsbedingungen des Programms -- Der frühere Abschnitt 2 wurde in Abschnitt 3 umnummeriert. -- Ziffer 3.1: Das Verbot der Unterlizenzierung enthält nun eine Ausnahme für die Übertragung der Lizenz über die Funktion „Geschenk", die ausdrücklich in Abschnitt 4 vorgesehen ist. -- Ziffer 3.6: Die 10-Tage-Frist für Beanstandungen bezieht sich nun ausdrücklich nur auf die Tatsache der Zugangsgewährung (Aktivierungsfehler, Funktionsuntüchtigkeit ab dem Zeitpunkt der Gewährung) und beschränkt nicht das Recht des Lizenznehmers, während der Laufzeit der Lizenz sonstige Beanstandungen hinsichtlich der Qualität des Programms geltend zu machen. -- Die früheren Ziffern 2.7 bis 2.9 (zum Abnahmeprotokoll) wurden gestrichen. Die primären Dokumente werden nun in Abschnitt 7 behandelt. Abschnitt 4. Übertragung der Lizenz (Funktion „Geschenk") -- Der Abschnitt wurde vollständig hinzugefügt. -- Er regelt die Funktion „Geschenk": verfügbar für Einzelplatz-Abonnements und Firmenabonnements; nicht verfügbar für Lizenzen für einzelne Plugins. -- Legt fest, dass die Übertragung einer Bestellung vollständig erfolgt (Teilübertragung ist nicht zulässig). -- Legt fest, dass der Empfänger nicht der Zahler ist und keinen Anspruch auf Rückerstattung der Lizenzgebühr vom Lizenzgeber hat. Abschnitt 5. Lizenzgebühr -- Der frühere Abschnitt 3 wurde in Abschnitt 5 umnummeriert. -- Ziffer 5.1: Die Zahlungsmethode wurde vereinfacht und spiegelt wider, dass die Zahlung in der vom Zahlungsanbieter akzeptierten Währung erfolgt; Bestimmungen zur Währungsvereinbarung mit dem Lizenzgeber wurden als auf den grenzüberschreitenden Erwerb nicht anwendbar gestrichen. -- Ziffer 5.3: Es wird ausschließlich bargeldlose Zahlung per Bankkarte (Visa, MasterCard) über das an die Website angeschlossene Zahlungsmodul akzeptiert. Im Rahmen dieses Angebots stellt der Lizenzgeber keine Rechnungen zur Zahlung per Banküberweisung aus und bietet keine anderen Zahlungsmethoden an. -- Ziffer 5.8: Das Recht zur Änderung der Lizenzgebühr ist auf künftige Bestellungen beschränkt; Änderungen gelten nicht für bereits bezahlte und gültige Lizenzen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer. Die frühere Ziffer 3.8 (Verpflichtung, nicht über jede Änderung zu informieren) wurde gestrichen. -- Die frühere Ziffer 3.10 (zu Zahlungen durch Dritte mit Identifizierung des Zahlers im Verwendungszweck) wurde als auf Bankkartenzahlungen nicht anwendbar gestrichen. Abschnitt 6. Registrierung auf der Website -- Der frühere Abschnitt 4 wurde in Abschnitt 6 umnummeriert. -- Ziffer 6.1: Die Registrierung auf der Website allein stellt keine Annahme des Angebots dar; die Annahme erfolgt in der in Ziffer 1.6.13 festgelegten Weise. -- Ziffer 6.2: Es wurde präzisiert, dass für die Aufgabe jeder Bestellung nach diesem Angebot ein Konto erforderlich ist und dass auch ein Empfänger einer übertragenen Lizenz über ein Konto verfügen muss. Abschnitt 7. Dokumente und rechtserhebliche Mitteilungen -- Neuer Abschnitt. -- Ziffer 7.2: Der elektronische Zahlungsbeleg des Zahlungsanbieters wird nach der Zahlung an die E-Mail-Adresse des Lizenznehmers gesendet; im Rahmen dieses Angebots stellt der Lizenzgeber keine Abnahmeprotokolle, Rechnungen oder sonstigen primären Buchhaltungsunterlagen aus. -- Ziffer 7.3: Rechtserhebliche Mitteilungen werden per E-Mail oder über den Messenger Telegram ausgetauscht (Verweise auf russische Systeme der elektronischen Dokumentenverwaltung (EDM) und auf Postkorrespondenz wurden als nicht anwendbar gestrichen). -- Ziffer 7.5: Sprache der Mitteilungen — Englisch oder Russisch; beide Sprachen werden akzeptiert; die Sprache der Antwort wird vom Lizenzgeber bestimmt. Abschnitt 8. Haftung der Parteien -- Der frühere Abschnitt 5 wurde in Abschnitt 8 umnummeriert. -- Ziffer 8.5.3: Das Verbot der Übertragung der Rechte am Programm enthält nun eine Ausnahme für die Funktion „Geschenk". -- Ziffer 8.5.4: Das Verbot, Bedingungen für die Nutzung durch unbefugte Personen zu schaffen, enthält nun eine Ausnahme für die Nutzung einer Firmenlizenz innerhalb der durch die Lizenz festgelegten Anzahl von Arbeitsplätzen. -- Ziffer 8.9: Benachrichtigung über höhere Gewalt — eine schriftliche Mitteilung ist innerhalb von 10 Kalendertagen erforderlich; Nachweise zuständiger Behörden können innerhalb einer angemessenen Frist nach deren Erhalt vorgelegt werden (zuvor zusammen mit der Mitteilung erforderlich). -- Ziffer 8.10: Die Frist für die Prüfung einer Reklamation wurde von 10 auf 15 Kalendertage verlängert. Abschnitt 9. Rückerstattungsrichtlinie -- Der frühere Abschnitt 6 wurde in Abschnitt 9 umnummeriert. -- Ziffer 9.2: Rückerstattungen werden über den für die ursprüngliche Zahlung verwendeten Zahlungsanbieter abgewickelt; grundsätzlich erfolgt die Rückerstattung in voller Höhe der gezahlten Lizenzgebühr, vorbehaltlich des in Ziffer 9.3 festgelegten Rechts des Lizenzgebers. -- Ziffer 9.3: Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, eine Rückerstattung abzulehnen oder eine teilweise Rückerstattung anzubieten, wenn die Lizenz aktiv genutzt wurde oder der Zeitraum der tatsächlichen Nutzung einen wesentlichen Teil ihrer Gültigkeitsdauer ausmacht. Lizenzen für einzelne Plugins unterliegen ab dem Zeitpunkt der Aktivierung nicht der Rückerstattung. -- Ziffer 9.4: Empfänger sind keine Zahler und haben keinen Anspruch auf Rückerstattung vom Lizenzgeber. -- Ziffer 9.7: Die Rückerstattung erfolgt über den ursprünglich für die Zahlung verwendeten Zahlungsanbieter; der Lizenzgeber haftet nicht für Währungsumrechnungskurse, Bankprovisionen oder sonstige Gebühren, die von Dritten bei der Rückerstattung erhoben werden. Abschnitt 10. Geistiges Eigentum -- Der frühere Abschnitt 7 wurde in Abschnitt 10 umnummeriert. -- Ziffer 10.2 wurde hinzugefügt: Hinweis auf die internationale Markenregistrierung „MODPLUS" nach dem Madrider Abkommen und Protokoll (WIPO Nr. 1 884 454 vom 15. Juli 2025) mit der Liste der benannten Hoheitsgebiete. Umfang und Status des Schutzes in jedem benannten Hoheitsgebiet werden ausdrücklich nach dem nationalen Recht des jeweiligen Hoheitsgebiets und den Einträgen im Internationalen Markenregister bestimmt. Abschnitt 11. Schutz personenbezogener Daten und Vertraulichkeit -- Der frühere Abschnitt 9 wurde in Abschnitt 11 umnummeriert. -- Keine wesentlichen Änderungen (geringfügige redaktionelle Korrekturen). Abschnitt 12. Schlussbestimmungen -- Der frühere Abschnitt 10 wurde in Abschnitt 12 umnummeriert. -- Ziffer 12.2: Das anwendbare Recht wurde ausdrücklich als das materielle Recht der Russischen Föderation festgelegt (zuvor nur die Berner Übereinkunft als subsidiäres Recht). Der Hinweis auf das genaue Datum der Berner Übereinkunft (9. September 1886) wurde durch „in der geltenden Fassung" ersetzt. -- Ziffer 12.4: Das Änderungsverfahren wurde beibehalten, aber neu formatiert. -- Ziffer 12.5 wurde hinzugefügt: Änderungen gelten nicht für bereits bezahlte und gültige Lizenzen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer. -- Die frühere Ziffer 10.4 über die tägliche Verpflichtung, das Angebot zu prüfen, wurde ersetzt (Ziffer 12.6) durch eine Empfehlung, sich regelmäßig mit der aktuellen Fassung vertraut zu machen. -- Ziffer 12.7 wurde hinzugefügt: Das Archiv früherer Fassungen des Angebots wird unter https://modplus.org/en/publicofferarchive geführt; die zum Zeitpunkt der Annahme gültige Fassung des Angebots wird anhand der Log-Dateien bestimmt. -- Ziffer 12.8 wurde hinzugefügt: Streitbeilegungsverfahren (vorgerichtliches Reklamationsverfahren, 15 Kalendertage zur Prüfung; Gericht am Sitz des Lizenzgebers). -- Ziffer 12.10: Es wurde präzisiert, dass das Angebot in englischer Sprache verfasst ist; die verbindliche Fassung ist auf der Website verfügbar. Abschnitt 13. Angaben zum Lizenzgeber -- Keine Änderungen. Redaktionelle Korrekturen im gesamten Text: -- Behebung typografischer Fehler. -- Behebung eines defekten internen Links zur Website in der früheren Ziffer 1.5.3. -- Behebung doppelter Präpositionen und Interpunktionsfehler. ================================================================ VERSION Nr. 1 vom 27. März 2025 ================================================================ Ursprüngliche Fassung des Öffentlichen Angebotsvertrags (Public Offer Contract).