ÖFFENTLICHER ANGEBOTSVERTRAG
über die Nutzungsbedingungen der Software

(nachfolgend „Angebot" genannt)
Öffentlicher Angebotsvertrag Nr. 2 vom „21." April 2026.
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1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. BEGRIFFE UND DEFINITIONEN

1.1. Das Angebot ist ein offizielles öffentliches Angebot des Einzelunternehmers Pekshev Aleksandr Aleksandrovich (OGRNIP: 319482700001087, INN 482611804466) (nachfolgend „Lizenzgeber" genannt) einerseits, das an eine unbegrenzte Anzahl voll geschäftsfähiger natürlicher Personen, einschließlich der als Einzelunternehmer eingetragenen Personen, sowie an juristische Personen (nachfolgend „Lizenznehmer" genannt) andererseits gerichtet ist, die nachfolgend gemeinsam als „Parteien" und einzeln jeweils als „Partei" bezeichnet werden, zum Abschluss eines Lizenzvertrags (nachfolgend „Vertrag" genannt) zu den gleichen Bedingungen für alle und in elektronischer Form zu den Bedingungen des Angebots.

1.2. Der Abschluss des Vertrags erfolgt im Zeitpunkt der Annahme (Akzept), wodurch die Person, die das Akzept vorgenommen hat, zum Lizenznehmer und zur Vertragspartei wird. Das Akzept steht dem Abschluss des Vertrags in einfacher Schriftform ohne Unterzeichnung seiner schriftlichen Ausfertigung gleich und begründet für die Parteien gegenseitige Rechte und Pflichten, deren Nichterfüllung die gesetzlich festgelegte Haftung nach sich zieht.

1.3. Mit dem Akzept bestätigt der Lizenznehmer, dass er: die Bedingungen des Angebots vollständig gelesen hat und sie vorbehaltlos akzeptiert; über die erforderliche Geschäftsfähigkeit verfügt und beim Handeln im Namen einer juristischen Person über die entsprechende Vertretungsbefugnis verfügt; die Rechtsnatur des Vertrags, seinen Inhalt, seine wesentlichen Bedingungen und die Rechtsfolgen seines Abschlusses versteht.

1.4. Der Lizenznehmer bestätigt, dass er das Recht zur Nutzung des Programms zu Zwecken erwirbt, die mit seiner beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit zusammenhängen. Das Programm ist für die Nutzung durch Fachkräfte im Bereich der Planung und verwandter Bereiche bestimmt und ist nicht für persönliche, familiäre, häusliche oder andere Zwecke bestimmt, die nicht mit einer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit zusammenhängen.

1.5. Stimmt der Lizenznehmer einer der Bedingungen des Angebots nicht zu, ist er verpflichtet, von der Annahme und der Nutzung des Programms Abstand zu nehmen.

1.6. Für die Anwendung und Auslegung einzelner Bestimmungen des Vertrags verwendet der Lizenzgeber die nachstehend festgelegten Grundbegriffe (sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist). Im Text des Vertrags können diese Begriffe in einem anderen Kasus, im Singular oder Plural, klein- oder großgeschrieben oder als Abkürzungen verwendet werden:

1.6.1. „Angebot" — das offizielle öffentliche Angebot des Lizenzgebers, das alle wesentlichen Bedingungen des Vertrags enthält.

1.6.2. „Vertrag" — der Lizenzvertrag, der zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer zu den Bedingungen des Angebots durch Akzept geschlossen wird.

1.6.3. „Website" — eine Gesamtheit von Computerprogrammen, Datenbanken, grafischen, audiovisuellen und Informationsmaterialien, die in einem Informationssystem enthalten sind, zu dem der Zugang über das Internet bereitgestellt wird und das sich unter der dauerhaften URL-Adresse befindet: https://modplus.org/en/, einschließlich aller Ebenen der genannten Domain, sowohl der aktuellen als auch der während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer in Betrieb genommenen, sowie der daraus abgeleiteten Seiten (Landingpages).

1.6.4. „Programm" — die Computersoftware ModPlus, in objektiver Form als Satz von Daten und Befehlen dargestellt, die für den Betrieb eines Computers als Erweiterung zu Softwarekomplexen für computergestütztes Design (CAD) wie AutoCAD, Revit, Renga und andere bestimmt ist, einschließlich aller Plugins, Datenbanken, audiovisueller Darstellungen, Aktualisierungen dazu sowie jeglicher Dokumentation zur Nutzung des Programms. Die Marke „MODPLUS" ist international im Rahmen des von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwalteten Madrider Systems eingetragen (internationale WIPO-Registrierung Nr. 1 884 454, Datum der Registrierung 15. Juli 2025). Das Programm ist außerdem beim Föderalen Dienst für geistiges Eigentum der Russischen Föderation eingetragen (Bescheinigung über die staatliche Registrierung von Computerprogrammen Nr. 2019612239 vom 13. Februar 2019; Eintrag im Einheitlichen Register russischer Programme für elektronische Rechenmaschinen und Datenbanken Nr. 14177 vom 11. Juli 2022).

1.6.5. „Plugin" — ein separates funktionales Modul des Programms, das an ein unterstütztes CAD-Produkt angebunden ist. Plugins werden in kostenlose und kostenpflichtige unterteilt; die Liste, der Zweck und die Nutzungsbedingungen jedes Plugins sind auf der Website im Bereich „Hilfe" aufgeführt. Die Nutzung kostenloser Plugins setzt den Erwerb einer Lizenz nicht voraus. Die vollständige Nutzung kostenpflichtiger Plugins ist nur mit einer gültigen Lizenz möglich.

1.6.6. „Lizenz" — das vom Lizenzgeber dem Lizenznehmer eingeräumte Recht, das Programm (als Ganzes oder einzelne Plugins) in dem durch den Vertrag und den gewählten Lizenztyp festgelegten Rahmen zu nutzen. Arten von Lizenzen, ihre Merkmale und Bedingungen sind in Abschnitt 2 des Angebots aufgeführt.

1.6.7. „Lizenzgeber" — Einzelunternehmer Pekshev Aleksandr Aleksandrovich (OGRNIP: 319482700001087, INN 482611804466), der alleinige und rechtmäßige Inhaber der Urheberrechte am Programm.

1.6.8. „Lizenznehmer" — eine Person (eine natürliche Person, ein Einzelunternehmer oder eine juristische Person), der das Recht zur Nutzung des Programms zu den Bedingungen des Angebots eingeräumt wird. Der Lizenznehmer haftet für die Handlungen aller Personen, denen er Zugang zur Nutzung des Programms, auch über den Lizenzserver, gewährt hat, wie für seine eigenen Handlungen.

1.6.9. „Zahler" — die Person, die die Lizenzgebühr für den Erwerb der Lizenz gezahlt hat. In der Regel ist der Zahler gleichzeitig der Lizenznehmer. Bei Nutzung der in Abschnitt 4 des Angebots vorgesehenen Funktion „Geschenk" können der Zahler und der Lizenznehmer unterschiedliche Personen sein.

1.6.10. „Empfänger" — eine Person, der eine Lizenz von einem anderen Lizenznehmer unter Verwendung der Funktion „Geschenk" in der in Abschnitt 4 des Angebots festgelegten Weise übertragen wurde. Der Empfänger wird ab dem Zeitpunkt seiner Annahme zum Lizenznehmer der übertragenen Lizenz.

1.6.11. „Tarifplan" — der auf der Website im Bereich „Kaufen" angegebene Preis der Lizenz, der vom Lizenzgeber je nach dem gewählten Lizenztyp, der Konfiguration und dem Paket des Programms, der Anzahl der angeschlossenen Arbeitsplätze und der Laufzeit der Lizenz festgelegt wird.

1.6.12. „Bestellung" — eine ordnungsgemäß erstellte Anfrage des Lizenznehmers, die über die Funktionalität der Website zum Erwerb einer Lizenz in der gewählten Konfiguration gestellt wird. Die Bedingungen der Bestellung sind nach ihrer Ausführung und Bestätigung durch den Lizenzgeber ein integraler Bestandteil des Vertrags.

1.6.13. „Akzept" — die vollständige und vorbehaltlose Annahme der Bedingungen des Angebots, die durch eine oder mehrere der folgenden konkludenten Handlungen vollzogen wird:

1.6.13.1. Für den Zahler, der eine Bestellung auf der Website aufgibt — Aufgabe einer Bestellung auf der Website mit Bestätigung der Zustimmung zu den Bedingungen des Angebots (durch Setzen des entsprechenden Häkchens in der Benutzeroberfläche der Website) und Zahlung der Lizenzgebühr;

1.6.13.2. Für den Empfänger (eine Person, der eine Lizenz über die Funktion „Geschenk" übertragen wurde) — eine der folgenden Handlungen: Aktivierung der Lizenz im Persönlichen Konto; Installation des Programms mit Bestätigung der Zustimmung zu den Bedingungen des Lizenzvertrags über die Benutzeroberfläche des Installationsprogramms; tatsächlicher Beginn der Nutzung des Programms im Rahmen der übertragenen Lizenz;

1.6.13.3. Für jeden Lizenznehmer, der das Programm nutzt — Installation des Programms mit Bestätigung der Zustimmung zu den Bedingungen des Lizenzvertrags über die Benutzeroberfläche des Installationsprogramms.

1.6.14. Die Parteien bestätigen, dass Log-Dateien (Dateien zur Registrierung von Ereignissen), Auszüge von Handlungen aus dem Hard- und Softwarekomplex der Website sowie Einträge im Persönlichen Konto des Lizenznehmers und Daten von Zahlungssystemen als zulässige und ausreichende Beweise für die Tatsache des Akzepts dienen können, die die Vornahme der in Ziffer 1.6.13 genannten Handlungen durch den Lizenznehmer dokumentieren.

1.6.15. „Konto" — ein einmaliger Satz von Registrierungsdaten, der in der Datenbank des Lizenzgebers gespeichert ist, vom Lizenznehmer bei der Registrierung auf der Website angegeben wird und den Lizenznehmer identifiziert; es ist für dessen Authentifizierung und Autorisierung erforderlich und ermöglicht den Zugang zum Persönlichen Konto.

1.6.16. „Persönliches Konto" — ein besonderer Bereich der Website, der es dem Lizenznehmer ermöglicht, eine Bestellung aufzugeben, auf den technischen Support, das Forum, die Wissensdatenbank zuzugreifen und andere aktuelle Funktionen der Website zu nutzen.

1.6.17. „Login/Passwort" — ein vom Lizenznehmer zum Zeitpunkt der Registrierung festgelegter geheimer Zeichensatz, der nicht an Dritte weitergegeben werden darf und zur Durchführung der Authentifizierungs- und Autorisierungsverfahren eingegeben wird.

1.6.18. „Autorisierung" — die Gewährung von Zugangsrechten zum Persönlichen Konto an den Lizenznehmer nach Abschluss des Authentifizierungsverfahrens.

1.6.19. „Authentifizierung" — das Verfahren zur Überprüfung der Echtheit der Autorisierungsdaten durch Vergleich des beim Anmelden am Konto eingegebenen Logins und Passworts mit dem im Sicherheitssystem gespeicherten Login und Passwort, die bei der Registrierung des Lizenznehmers auf der Website festgelegt wurden.

1.6.20. „Lizenzserver" — ein Softwaretool, das den Betrieb einer Firmen- (Mehrplatz-) Lizenz sicherstellt. Der Lizenzserver ist in zwei Versionen — LAN (lokales Netzwerk) und Web — verfügbar, die vom Lizenznehmer bei der Aufgabe der Bestellung ausgewählt werden.

1.7. Der Vertrag kann weitere Begriffe enthalten, deren Auslegung die wörtliche Bedeutung der darin enthaltenen Wörter und Ausdrücke berücksichtigt. In allen übrigen Fällen erfolgt die Auslegung der Begriffe gemäß dem anwendbaren Recht oder den Handelsbräuchen.

1.8. Das Angebot zum Abschluss des Vertrags kann vom Lizenznehmer nicht selbstständig zurückgezogen werden und bleibt bis zum Datum seines Widerrufs durch den Lizenzgeber vorbehaltlich der tatsächlichen Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der Website gültig, mit Ausnahme der im Vertrag und im anwendbaren Recht vorgesehenen Fälle.

1.9. Der Vertrag gilt ab dem Datum des Akzepts bis zum Ablauf der Lizenz (bei befristeten Lizenzen) oder bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Lizenznehmer die Nutzung der entsprechenden Version des unterstützten Produkts einstellt (bei unbefristeten Lizenzen für einzelne Plugins). Der Ablauf der Lizenz führt an sich nicht zum Erlöschen der von den Parteien übernommenen Verpflichtungen und befreit sie nicht von der Haftung für Vertragsverletzungen.

2. ARTEN VON LIZENZEN

2.1. Der Lizenzgeber bietet drei Arten von Lizenzen zum Erwerb an, die sich im Umfang der Rechte, der Gültigkeitsdauer und der Nutzungsreihenfolge unterscheiden:

2.2. Einzelplatzlizenz für einzelne Plugins. Die Lizenz gewährt das Recht zur Nutzung eines oder mehrerer einzelner kostenpflichtiger Plugins, die vom Lizenznehmer bei der Aufgabe einer Bestellung ausgewählt werden. Die Lizenz gilt nur für die bei der Bestellung angegebene spezifische Version des unterstützten CAD-Produkts (zum Beispiel AutoCAD 2020, Revit 2022 usw.). Die Laufzeit der Lizenz ist unbegrenzt und bleibt während des gesamten Zeitraums bestehen, in dem der Lizenznehmer die entsprechende Version des unterstützten Produkts nutzt, jedoch nicht länger als die Laufzeit des ausschließlichen (vermögensrechtlichen) Rechts am Programm. Die Aktivierung der Lizenz erfolgt über das Persönliche Konto nach Autorisierung im Konto des Lizenznehmers. Diese Lizenz ist nicht übertragbar auf Dritte (auch nicht über die Funktion „Geschenk").

2.3. Einzelplatz-Abonnement. Die Lizenz gewährt einem Nutzer das Recht zur Nutzung aller kostenpflichtigen Plugins des Programms. Das Abonnement gilt für alle unterstützten Versionen des entsprechenden CAD-Produkts, einschließlich der während der Laufzeit des Abonnements veröffentlichten Versionen. Abonnementoptionen für einzelne CAD-Produkte (AutoCAD, Revit, Renga) oder für alle unterstützten Produkte sind verfügbar. Die Laufzeit des Abonnements beträgt 1 (einen) bis 12 (zwölf) Monate und wird vom Lizenznehmer bei der Aufgabe einer Bestellung ausgewählt. Die Aktivierung des Abonnements erfolgt über das Persönliche Konto nach Autorisierung im Konto des Lizenznehmers. Diese Lizenz kann über die Funktion „Geschenk" in der in Abschnitt 4 des Angebots festgelegten Weise übertragen werden.

2.4. Firmen- (Mehrplatz-) Abonnement. Die Lizenz gewährt das Recht, alle kostenpflichtigen Plugins des Programms gleichzeitig durch mehrere Nutzer zu nutzen, deren Anzahl durch den vom Lizenznehmer bei der Aufgabe einer Bestellung gewählten Parameter „Anzahl der Arbeitsplätze" festgelegt wird. Das Abonnement gilt für alle unterstützten Versionen des entsprechenden CAD-Produkts. Abonnementoptionen für einzelne CAD-Produkte oder für alle unterstützten Produkte sind verfügbar. Die Laufzeit des Abonnements beträgt 1 (einen) bis 12 (zwölf) Monate. Die Lizenz wird über den vom Lizenznehmer gewählten Lizenzserver (LAN oder Web) betrieben. Der Lizenznehmer installiert und verwaltet den Lizenzserver selbstständig und gewährt den Nutzern Zugang. Der Lizenznehmer haftet für die Handlungen aller Nutzer, denen er über den Lizenzserver Zugang zur Lizenz gewährt hat, wie für seine eigenen Handlungen. Diese Lizenz kann über die Funktion „Geschenk" in der in Abschnitt 4 des Angebots festgelegten Weise übertragen werden.

2.5. Detaillierte technische Merkmale jedes Lizenztyps, die Liste der Plugins, die unterstützten Versionen der CAD-Produkte und die Nutzungsbedingungen sind auf der Website in den Bereichen „Kaufen" und „Hilfe" veröffentlicht, stehen zur Einsicht offen und sind ein integraler Bestandteil des Vertrags.

2.6. Mit Ablauf der befristeten Lizenzen (Einzelplatz- und Firmenabonnements) erlischt das Recht zur Nutzung der kostenpflichtigen Plugins; die kostenlosen Plugins des Programms bleiben ohne zeitliche Beschränkungen zur Nutzung verfügbar. Um die Nutzung kostenpflichtiger Plugins fortzusetzen, kann der Lizenznehmer eine neue Bestellung aufgeben.

2.7. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Liste der Lizenztypen, ihre Merkmale, Tarife und Zusammensetzung einseitig zu ändern. Solche Änderungen gelten nicht für bereits bezahlte und gültige Lizenzen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer.

3. NUTZUNGSBEDINGUNGEN DES PROGRAMMS

3.1. In der durch den Vertrag vorgesehenen Art und Weise und zu den darin festgelegten Bedingungen räumt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer gegen Entgelt die Erlaubnis zur Nutzung des Programms im Rahmen seiner funktionalen Möglichkeiten zu den Bedingungen einer einfachen (nicht ausschließlichen) Lizenz, auf dem Gebiet der Länder der Welt, in dem durch den gewählten Lizenztyp festgelegten Umfang ein. Unterlizenzierung ist nicht zulässig, mit Ausnahme der in Abschnitt 4 des Angebots ausdrücklich vorgesehenen Fälle (Übertragung der Lizenz über die Funktion „Geschenk").

3.2. Die dem Lizenznehmer gestatteten Nutzungsarten des Programms gelten sowohl für das Programm als Ganzes als auch für alle seine vorhandenen Plugins einzeln im Rahmen des gewählten Lizenztyps und umfassen: Vervielfältigung, einschließlich Aufzeichnung im Speicher eines Computergeräts, Änderung der Einstellungen im Rahmen der verfügbaren funktionalen Möglichkeiten in Übereinstimmung mit der auf der Website angegebenen Liste von Daten und Befehlen, um ein bestimmtes Ergebnis und den Betrieb des Programms auf einem Computergerät und/oder unter der Kontrolle anderer Software zu erzielen.

3.3. Das Nutzungsrecht und der Zugang zum Programm werden dem Lizenznehmer aus der Ferne nach dem SaaS-Modell (Software as a Service) zur unabhängigen Nutzung im Rahmen des gewählten Lizenztyps eingeräumt. Der Lizenznehmer kann das Programm auf der durch den gewählten Lizenztyp festgelegten Anzahl von Computergeräten (Arbeitsplätzen) installieren.

3.4. Der Lizenznehmer macht sich auf der Website im Bereich „Hilfe" mit der allgemeinen und technischen Beschreibung des Programms (der Plugins) vertraut, wählt den Lizenztyp, die Konfiguration, das Paket des Programms, die Anzahl der angeschlossenen Arbeitsplätze (für ein Firmenabonnement) sowie die Laufzeit der Lizenz (für Abonnements) unter Verwendung der Funktionalität der Website, was durch die ausgeführte Bestellung dokumentiert wird, die ein integraler Bestandteil des Vertrags ist.

3.5. Das Programm wird dem Lizenznehmer „wie besehen" (as is) zur Verfügung gestellt, mit denselben funktionalen Eigenschaften und in dem Zustand, in dem es sich zum Zeitpunkt des Erwerbs der Lizenz befindet, und der Lizenzgeber garantiert dem Lizenznehmer nicht die Umsetzung seiner Vorschläge zur Verbesserung (Aktualisierung) des Programms. Der Lizenznehmer konfiguriert das Programm selbstständig zur Nutzung; der Lizenznehmer hat das Recht, technischen Support vom Lizenzgeber im Rahmen der Funktionalität der Website zu erhalten.

3.6. Die Übertragung des Rechts zur Nutzung des Programms erfolgt automatisiert. Der Fernzugriff auf das Programm gilt als dem Lizenznehmer ab dem Zeitpunkt der Zahlung der Lizenzgebühr gewährt (oder ab dem in der Bestellung angegebenen Beginn des Abonnementzeitraums, wenn dieses Datum nach dem Zahlungsdatum liegt). Erhält der Lizenzgeber innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Zugangsgewährung vom Lizenznehmer keine begründeten Beanstandungen hinsichtlich der Tatsache der Zugangsgewährung (Unmöglichkeit der Aktivierung, Funktionsuntüchtigkeit ab dem Zeitpunkt der Gewährung und dergleichen), gilt der Lizenzgeber als seiner Verpflichtung zur Zugangsgewährung ordnungsgemäß nachgekommen. Diese Ziffer beschränkt nicht das Recht des Lizenznehmers, während der gesamten Laufzeit der Lizenz sonstige Beanstandungen hinsichtlich der Qualität des Programms geltend zu machen.

3.7. Die Parteien unterzeichnen kein Abnahmeprotokoll oder sonstiges Abschlussdokument im Zusammenhang mit der Einräumung des Rechts zur Nutzung des Programms. Die Bestätigung der Zahlung und der Zugangsgewährung wird dem Lizenznehmer in der in Abschnitt 7 des Angebots festgelegten Weise zur Verfügung gestellt.

4. ÜBERTRAGUNG DER LIZENZ (FUNKTION „GESCHENK")

4.1. Dieser Abschnitt regelt das Verfahren zur Übertragung von Lizenzen in Fällen, in denen der Zahler und der endgültige Lizenznehmer unterschiedliche Personen sind, unter Verwendung der Funktion „Geschenk".

4.2. Funktion „Geschenk" — Funktionalität der Website, die es einem Lizenznehmer ermöglicht, eine von ihm erworbene Lizenz an eine andere Person zu übertragen. Die Funktion „Geschenk" ist für Einzelplatz-Abonnements und für Firmenabonnements verfügbar. Lizenzen für einzelne Plugins (Ziffer 2.2 des Angebots) werden nicht über die Funktion „Geschenk" übertragen.

4.3. Die Übertragung einer Lizenz über die Funktion „Geschenk" erfolgt im Persönlichen Konto. Um eine übertragene Lizenz zu erhalten, muss der Empfänger über ein Konto auf der Website verfügen. Ab dem Zeitpunkt der Übertragung der Lizenz verliert der Lizenznehmer, der die Funktion „Geschenk" verwendet hat, alle Rechte in Bezug auf die übertragene Lizenz, und der Empfänger wird ab dem Zeitpunkt ihrer Annahme in der in Ziffer 1.6.13.2 des Angebots festgelegten Weise zum Lizenznehmer der übertragenen Lizenz.

4.4. Die Nutzung des Programms durch den Empfänger, die Aktivierung der Lizenz, die Eingabe des Aktivierungsschlüssels in den Lizenzserver, die Gewährung des Zugangs an Nutzer des Lizenzservers oder andere Handlungen, die auf die Nutzung der übertragenen Lizenz hinweisen, bedeuten die vorbehaltlose Annahme der Bedingungen des Angebots durch den Empfänger.

4.5. Die Übertragung einer Bestellung erfolgt vollständig (als Ganzes). Eine Teilübertragung einer Bestellung (Übertragung einzelner in der Bestellung enthaltener Lizenzen) ist nicht zulässig.

4.6. Informationen über die Übertragung einer Lizenz werden in den Log-Dateien der Website aufgezeichnet und können als Nachweis für die Tatsache der Übertragung verwendet werden.

4.7. Der Empfänger ist nicht der Zahler unter der übertragenen Lizenz und hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Lizenzgebühr (einschließlich in den in Abschnitt 8 des Angebots festgelegten Fällen), da die Mittel für die Lizenz nicht vom Empfänger, sondern von einem anderen Lizenznehmer gezahlt wurden, der die Funktion „Geschenk" verwendet hat. Ansprüche des Empfängers im Zusammenhang mit der Rückerstattung der Lizenzgebühr sind an die Person zu richten, die die Lizenz übertragen hat.

5. LIZENZGEBÜHR

5.1. Die Lizenzgebühr wird in der Währung gezahlt, die vom zum Zeitpunkt der Aufgabe der Bestellung an die Website angeschlossenen Zahlungsanbieter akzeptiert wird. Der Lizenzgeber haftet nicht für Währungsumrechnungskurse, Bankprovisionen oder sonstige Gebühren, die von Dritten im Zusammenhang mit der Zahlung des Lizenznehmers erhoben werden können.

5.2. Der Lizenznehmer (Zahler) verpflichtet sich, die Lizenzgebühr in der in dem von ihm gewählten Tarifplan festgelegten Höhe zu dem zum Zeitpunkt der Aufgabe der Bestellung auf der Website angegebenen Preis vollständig im Voraus zu zahlen. Die Verpflichtung des Lizenznehmers zur Zahlung der Lizenzgebühr gilt als ordnungsgemäß erfüllt, sobald die Mittel über den Zahlungsanbieter dem Abrechnungskonto des Lizenzgebers gutgeschrieben wurden.

5.3. Die Zahlung der Lizenzgebühr erfolgt ausschließlich bargeldlos mit einer Bankkarte über das an die Website angeschlossene Zahlungsmodul. Zur Zahlung werden folgende Bankkarten akzeptiert: Visa, MasterCard. Im Rahmen dieses Angebots stellt der Lizenzgeber keine Rechnungen zur Zahlung per Banküberweisung aus und bietet keine anderen Zahlungsmethoden an.

5.4. Die Zahlungsabwicklung erfolgt auf der Autorisierungsseite des Zahlungsanbieters, auf der der Lizenznehmer die Daten seiner Bankkarte in ein spezielles Zahlungsformular eingeben muss (Kartennummer, Ablaufdatum der Karte, Sicherheitscode CVC2/CVV2). Der Lizenznehmer ist persönlich für die Richtigkeit der eingegebenen Zahlungsdaten und die Korrektheit der vorgenommenen Zahlungen verantwortlich.

5.5. Ist die Bankkarte des Lizenznehmers an den 3D-Secure-Dienst angeschlossen, wird der Lizenznehmer automatisch auf die Seite der ausgebenden Bank weitergeleitet, um das Authentifizierungsverfahren gemäß den Regeln und Methoden der ausgebenden Bank zu durchlaufen. Sind die vom Lizenznehmer eingegebenen Zahlungsdaten korrekt und gültig und wird die Nutzung der Bankkarte als technisch möglich anerkannt, erfolgt eine bargeldlose Abbuchung der Mittel.

5.6. Die Verpflichtungen des Lizenzgebers zur Gewährung des Zugangs zum Programm gelten ab dem Zeitpunkt als erfüllt, zu dem der Lizenznehmer die Lizenzgebühr zahlt, vorausgesetzt, dass die Tatsache der Zahlung im elektronischen Zahlungsabrechnungssystem des Lizenzgebers erfasst ist, unabhängig davon, ob der Lizenznehmer während der Laufzeit der Lizenz eine Leistung angefordert hat, und unabhängig von der tatsächlichen Anzahl und dem Umfang der Nutzung der im Rahmen der Lizenz eingeräumten Rechte durch den Lizenznehmer.

5.7. Der Lizenzgeber kontrolliert den Hard- und Softwarekomplex des Zahlungsmoduls nicht und haftet nicht für Fehler bei der Zahlungsabwicklung (Verweigerung der Zahlungsannahme, fehlende Gutschrift, doppelte Einbehaltung von Mitteln und dergleichen); die Verantwortung hierfür trägt die ausgebende Bank und der Zahlungsanbieter. Gleichzeitig unterstützt der Lizenzgeber den Lizenznehmer bei der Beilegung auftretender Streitigkeiten im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

5.8. Der Lizenzgeber hat das Recht, die Höhe der Lizenzgebühr einseitig durch Veröffentlichung solcher Änderungen auf der Website zu ändern. Änderungen der Höhe der Lizenzgebühr gelten für Bestellungen, die nach dem Datum der Veröffentlichung der Änderungen aufgegeben werden, und gelten nicht für bereits bezahlte und gültige Lizenzen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer.

5.9. Der Lizenzgeber kann dem Lizenznehmer Rabatte, Boni, Werbeangebote, einen Test- (kostenlosen) Zugangszeitraum und andere vergünstigte Bedingungen für die Nutzung des Programms einräumen. Angebote im Rahmen vergünstigter Zugangsbedingungen zum Programm können durch festgelegte Gültigkeitsdauern beschränkt sein, worüber der Lizenznehmer über die Website informiert wird.

6. REGISTRIERUNG AUF DER WEBSITE

6.1. Die Registrierung auf der Website ermöglicht es dem Lizenznehmer, eine Bestellung aufzugeben, Zugang zum Programm, zum technischen Support und zu anderen Funktionen der Website zu erhalten. Mit der Registrierung erteilt der Lizenznehmer seine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß der Datenschutzerklärung. Die Registrierung auf der Website allein stellt keine Annahme des Angebots dar; die Annahme erfolgt in der in Ziffer 1.6.13 des Angebots festgelegten Weise.

6.2. Ein Konto auf der Website ist für die Aufgabe jeder Bestellung nach diesem Angebot erforderlich. Wenn ein Lizenznehmer die Funktion „Geschenk" nutzt, um eine Lizenz an einen Empfänger zu übertragen, muss auch der Empfänger über ein Konto auf der Website verfügen, um die übertragene Lizenz zu erhalten.

6.3. Entscheidet der Lizenznehmer, ein Konto zu registrieren, muss er die entsprechenden Daten in einem speziellen Formular auf der Website eingeben, einen Login und ein Passwort erstellen und die Registrierung durch Aktivierung der entsprechenden Schaltfläche bestätigen. Nach Abschluss der angegebenen Handlungen gilt der Lizenznehmer als erfolgreich registriert, und ihm wird der Zugang zum Persönlichen Konto gewährt.

6.4. Jeder weitere Zugriff des Lizenznehmers auf das Konto erfolgt durch dessen Authentifizierung und Autorisierung.

6.5. Der Lizenznehmer ist für die Sicherheit seines Logins und seines Passworts verantwortlich und hat kein Recht, diese Daten an Dritte weiterzugeben. Alle Handlungen, die unter Verwendung des Logins und des Passworts des Lizenznehmers vorgenommen werden, gelten als in seinem Namen und in seinem Interesse vorgenommen. Im Falle unbefugter Aktivitäten Dritter in Bezug auf das Konto oder bei Verdacht auf Kompromittierung des Logins und Passworts ist der Lizenznehmer verpflichtet, den Lizenzgeber bei der ersten Gelegenheit zu benachrichtigen.

6.6. Der Lizenzgeber haftet nicht für die Richtigkeit der vom Lizenznehmer bei der Registrierung angegebenen Informationen.

7. DOKUMENTE UND RECHTSERHEBLICHE MITTEILUNGEN

7.1. Dieser Abschnitt bestimmt das Verfahren zur Bestätigung von Zahlungen und zum Austausch rechtserheblicher Mitteilungen zwischen den Parteien.

7.2. Zahlungsbestätigung. Nach der Zahlung wird dem Lizenznehmer ein vom Zahlungsanbieter ausgestellter elektronischer Zahlungsbeleg an die bei der Aufgabe der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Der Zahlungsbeleg ist das Dokument, das die Verrechnung zwischen den Parteien bestätigt. Im Rahmen dieses Angebots stellt der Lizenzgeber keine Abnahmeprotokolle, Rechnungen zur Zahlung, Umsatzsteuerrechnungen oder sonstigen primären Buchhaltungsunterlagen aus.

7.3. Rechtserhebliche Mitteilungen. Der Austausch rechtserheblicher Mitteilungen betreffend den Abschluss, die Änderung oder die Beendigung des Vertrags kann von den Parteien per E-Mail oder über den Messenger Telegram erfolgen, wobei ausschließlich die vom Lizenzgeber im Vertrag oder auf der Website angegebenen Angaben und die vom Lizenznehmer bei der Registrierung und/oder der Aufgabe der Bestellung auf der Website bereitgestellten Angaben verwendet werden.

7.4. Von den Parteien einander per E-Mail oder über den Messenger Telegram übermittelte Mitteilungen werden als elektronische, mit einer einfachen elektronischen Signatur signierte Dokumente anerkannt und haben für die Parteien Rechtskraft, sofern die entsprechenden Angaben verwendet werden.

7.5. Sprache der Mitteilungen. Rechtserhebliche Mitteilungen zwischen den Parteien können in englischer oder russischer Sprache abgefasst werden; beide Sprachen werden akzeptiert. Der Lizenzgeber bestimmt die Sprache seiner Antwort nach eigenem Ermessen.

7.6. Als Tag des Empfangs der Mitteilungen durch den Adressaten gilt der Tag ihrer Absendung. Die Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit des Zugangs zu ihren Kommunikationsmitteln zu wahren und einander unverzüglich über alle Fälle ihrer Kompromittierung oder die Unmöglichkeit, erhaltene Nachrichten zu öffnen, zu benachrichtigen; andernfalls gelten solche Nachrichten als ordnungsgemäß gesendet und empfangen.

8. HAFTUNG DER PARTEIEN

8.1. Im Falle der Verletzung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen haftet die schuldige Partei gemäß dem Vertrag und dem anwendbaren Recht. Eine Verletzung der Vertragsbedingungen ist die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der im Rahmen des Vertrags übernommenen Verpflichtungen.

8.2. Der Lizenzgeber haftet nicht für die Diskrepanz zwischen dem Programm und den Erwartungen des Lizenznehmers oder für dessen subjektiv negative Bewertung. Eine solche Diskrepanz oder subjektiv negative Bewertung des Programms kann unter keinen Umständen Grundlage dafür sein, die Gewährung des Zugangs zum Programm und des Nutzungsrechts durch den Lizenzgeber als nicht ordnungsgemäß anzusehen.

8.3. Der Lizenzgeber haftet nicht für nachteilige Folgen, die dem Lizenznehmer im Zusammenhang mit der Bereitstellung ungenauer, unzureichender Informationen an den Lizenzgeber oder deren nicht rechtzeitiger Bereitstellung entstanden sind, sowie für technische Probleme, die durch Verschulden Dritter aufgetreten sind.

8.4. Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Verpflichtungen, dem Lizenznehmer die für die Nutzung des Programms erforderlichen Soft- und Hardwarefähigkeiten bereitzustellen. Wenn das Gerät des Lizenznehmers ihm nicht erlaubt, das Programm ganz oder teilweise zu nutzen, übernimmt der Lizenzgeber keinerlei Verpflichtungen zur Erstattung der Lizenzgebühr für die Nutzung des Programms an den Lizenznehmer.

8.5. Dem Lizenznehmer ist Folgendes untersagt:

8.5.1. dem Lizenzgeber falsche Angaben über sich selbst oder personenbezogene Daten und sonstige vertrauliche Informationen Dritter ohne deren nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren erteilte Zustimmung zu übermitteln;

8.5.2. sich als eine andere Person auszugeben oder falsche (gefälschte) Dokumente vorzulegen;

8.5.3. Zugangsrechte zum Programm, zum Konto oder zu mit dem Programm verbundener Software an Dritte zur Nutzung zu übertragen, einschließlich durch Verkauf, Vermietung, Tausch oder unentgeltliche Nutzung, mit Ausnahme der in Abschnitt 4 des Angebots ausdrücklich vorgesehenen Methoden zur Lizenzübertragung (Funktion „Geschenk");

8.5.4. Bedingungen für die Nutzung des Programms durch Personen zu schaffen, die kein Recht zur Nutzung haben, einschließlich derjenigen, die im selben Netzwerk oder Mehrbenutzersystem wie der Lizenznehmer arbeiten, außer in Fällen, in denen der Lizenznehmer eine Firmenlizenz verwendet und Nutzern im Rahmen der durch die Lizenz festgelegten Anzahl von Arbeitsplätzen Zugang gewährt;

8.5.5. das Programm, die Datenbanken und andere Komponenten des Programms zu disassemblieren, zu dekompilieren (Objektcode in Quelltext umzuwandeln), mit Ausnahme der Fälle, in denen die Möglichkeit, solche Handlungen vorzunehmen, im anwendbaren Recht ausdrücklich vorgesehen ist;

8.5.6. das Programm zu modifizieren, einschließlich Änderungen am Objektcode des Programms oder seiner Datenbanken vorzunehmen, mit Ausnahme derjenigen Änderungen, die mit im Programmpaket enthaltenen und in der Betriebsdokumentation beschriebenen Mitteln vorgenommen werden;

8.5.7. Soft- und Hardwarehandlungen vorzunehmen, die als offensichtliche Störung des normalen Betriebs und der Funktionsfähigkeit des Programms und sonstiger Infrastrukturen im Eigentum des Lizenzgebers angesehen werden können;

8.5.8. jegliche Geräte, Programme, Verfahren, Algorithmen und Methoden, automatische Geräte oder gleichwertige manuelle Prozesse zu verwenden, um auf den Inhalt der Website oder des Programms sowie sonstige Infrastrukturen im Eigentum des Lizenzgebers zuzugreifen, diesen zu erwerben, zu kopieren oder zu verfolgen;

8.5.9. die Navigationsstruktur der Website oder des Programms zu umgehen oder sich anderweitig unbefugten Zugang zu deren Funktionen zu verschaffen, um Informationen, Dokumente, Materialien oder Zugang zu geschlossenen Bereichen der Website oder des Programms zu erhalten, die dem Lizenznehmer rechtmäßig nicht zugänglich sind;

8.5.10. das Sicherheitssystem der Website oder des Programms zu verletzen;

8.5.11. das Programm auf andere, im Vertrag nicht ausdrücklich erlaubte Weise zu nutzen.

8.6. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung des Programms entstehen. Die vermögensrechtliche Haftung des Lizenzgebers darf in keinem Fall den vom Lizenznehmer für das Programm gezahlten Betrag übersteigen.

8.7. Die Verletzung des ausschließlichen Rechts des Lizenzgebers durch den Lizenznehmer zieht dessen Haftung und das Recht des Lizenzgebers zur vorzeitigen Kündigung des Vertrags nach sich. Bei einer Verletzung der vermögens- oder nichtvermögensrechtlichen Urheberrechte am Programm durch den Lizenznehmer hat der Lizenzgeber neben der Anwendung anderer einschlägiger Schutzmethoden und Haftungsmaßnahmen das Recht, vom Lizenznehmer nach eigenem Ermessen statt Schadensersatz eine Entschädigung für jeden begangenen Verstoß zu verlangen.

8.8. Die Parteien werden von der Haftung für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der im Rahmen des Vertrags übernommenen Verpflichtungen befreit, wenn die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung solcher Verpflichtungen eine Folge höherer Gewalt war, nämlich: Brand, Naturkatastrophen, Streik, Krieg, Massenaufstände, Großunfälle, vom Menschen verursachte Katastrophen, Verschlechterung der epidemiologischen Lage (Pandemie), verbietende Handlungen staatlicher Behörden, internationale Sanktionen, Internetausfälle oder andere Umstände außerhalb der Kontrolle der Parteien, die nach Abschluss des Vertrags eingetreten sind.

8.9. Die Partei, die ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllen kann, hat bei der ersten Gelegenheit, jedoch spätestens 10 (zehn) Kalendertage nach Eintritt der höheren Gewalt, die andere Partei schriftlich zu benachrichtigen. Dokumente, die diese Umstände bestätigen und von zuständigen Behörden ausgestellt wurden, werden innerhalb einer angemessenen Frist nach deren Erhalt durch die betroffene Partei vorgelegt. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreißig) Kalendertage, kann jede Partei die Beendigung des Vertrags einleiten.

8.10. Die Partei, die eine Reklamation erhalten hat, ist verpflichtet, diese inhaltlich zu prüfen und innerhalb von 15 (fünfzehn) Kalendertagen nach Erhalt eine begründete Antwort zu erteilen. Aufgrund der Ergebnisse der Reklamationsprüfung trifft die Partei, die die Reklamation erhalten hat, eine der folgenden Entscheidungen: 1) den Forderungen der anderen Partei stattzugeben und die tatsächliche Erfüllung der gestellten Forderungen (Beseitigung der Verletzung) zu gewährleisten; 2) die Forderungen der anderen Partei unter Begründung ihrer Entscheidung abzulehnen.

9. RÜCKERSTATTUNGSRICHTLINIE

9.1. Der Lizenznehmer zahlt die Kosten der Lizenz für das Nutzungsrecht am Programm nach Anforderung. Die Nichtnutzung oder Einstellung der Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer ist an sich keine Grundlage für die Erstattung der als Lizenzgebühr gezahlten Mittel durch den Lizenzgeber, außer in den in diesem Abschnitt ausdrücklich vorgesehenen Fällen.

9.2. Rückerstattung an den Zahler. Der Zahler ist berechtigt, die Rückerstattung der gezahlten Lizenzgebühr zu verlangen. Die Rückerstattung wird vom Lizenzgeber über den für die ursprüngliche Zahlung verwendeten Zahlungsanbieter abgewickelt. In der Regel erfolgt die Rückerstattung in voller Höhe der gezahlten Lizenzgebühr, vorbehaltlich des Rechts des Lizenzgebers, die Rückerstattung abzulehnen oder eine teilweise Rückerstattung in den in Ziffer 9.3 festgelegten Fällen vorzunehmen.

9.3. Recht auf Ablehnung einer Rückerstattung. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, eine Rückerstattung abzulehnen oder eine teilweise Rückerstattung vorzuschlagen, wenn die Lizenz nach ihrer Einräumung vom Lizenznehmer aktiv genutzt wurde oder der Zeitraum der tatsächlichen Nutzung der Lizenz einen wesentlichen Teil ihrer Gültigkeitsdauer ausmacht. Die Lizenzgebühr für Lizenzen für einzelne Plugins (Ziffer 2.2 des Angebots) unterliegt ab dem Zeitpunkt der Aktivierung der Lizenz nicht der Rückerstattung.

9.4. Empfänger. Empfänger, das heißt Personen, die eine Lizenz über die Funktion „Geschenk" erhalten haben, sind keine Zahler und haben keinen Anspruch auf Rückerstattung der Lizenzgebühr vom Lizenzgeber. Ansprüche des Empfängers im Zusammenhang mit der Rückerstattung gezahlter Mittel sind an die Person zu richten, die dem Empfänger die Lizenz übertragen hat.

9.5. Die Rückerstattung der Lizenzgebühr erfolgt durch den Lizenzgeber auf der Grundlage eines Antrags des Zahlers, der in Form eines elektronischen Dokuments erstellt und an die E-Mail-Adresse des Lizenzgebers gesendet wird. Der Rückerstattungsantrag muss die Daten des Antragstellers in einem zur Identifizierung der Bestellung ausreichenden Umfang, konkrete Anforderungen und andere Informationen zum Wesen der Anfrage enthalten.

9.6. Der Lizenzgeber prüft den Rückerstattungsantrag innerhalb einer Frist von höchstens 10 (zehn) Kalendertagen ab dem Datum seines Eingangs und trifft eine der folgenden Entscheidungen: 1) den Anforderungen stattzugeben und dem Zahler die Mittel ganz oder teilweise zurückzuerstatten; 2) die Anforderungen abzulehnen und die Gründe für seine Ablehnung zu begründen.

9.7. Wird dem Antrag stattgegeben, wird die Rückerstattung vom Lizenzgeber spätestens 10 (zehn) Kalendertage nach dem Datum der entsprechenden Entscheidung eingeleitet. Die Rückerstattung erfolgt über den ursprünglich für die Zahlung verwendeten Zahlungsanbieter. Der Lizenzgeber haftet nicht für Währungsumrechnungskurse, Bankprovisionen oder sonstige Gebühren, die von Dritten (einschließlich der ausgebenden Bank der Karte des Lizenznehmers und des Zahlungsanbieters) bei der Rückerstattung der Mittel erhoben werden. Der tatsächliche Eingang der zurückerstatteten Mittel beim Lizenznehmer hängt von den technischen Möglichkeiten und den Betriebszeiten des Zahlungsanbieters und der ausgebenden Bank ab.

9.8. Gleichzeitig mit der Rückerstattung der Mittel beendet der Lizenzgeber das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms im Umfang der zurückerstatteten Lizenz.

10. GEISTIGES EIGENTUM

10.1. Der Lizenzgeber ist der rechtmäßige Eigentümer des Programms. Alle auf der Website verfügbaren urheberrechtlich geschützten Objekte, einschließlich Designelemente, Texte, grafische Bilder, Illustrationen, Videos, Computerprogramme, Datenbanken, audiovisuelle Werke und andere auf der Website veröffentlichte Objekte oder zu denen dem Lizenznehmer bei der Nutzung des Programms Zugang gewährt wird, sind Gegenstand der geistigen Eigentumsrechte des Lizenzgebers und anderer Rechteinhaber.

10.2. Die Marke „MODPLUS" ist Gegenstand der internationalen Registrierung Nr. 1 884 454 vom 15. Juli 2025 im Rahmen des Madrider Abkommens und Protokolls, das von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verwaltet wird, mit Benennungen, die unter anderem folgende Gebiete umfassen: Australien, Belarus, Kanada, China, Ägypten, Indien, Japan, Kasachstan, Singapur, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika und Usbekistan. Umfang und Status des Schutzes in jedem benannten Hoheitsgebiet werden nach dem nationalen Recht des jeweiligen Hoheitsgebiets und den Einträgen im Internationalen Markenregister bestimmt.

10.3. Der Lizenzgeber überträgt das ausschließliche (vermögensrechtliche) Recht an den ihm gehörenden urheberrechtlich geschützten Objekten nicht auf den Lizenznehmer, und der Lizenznehmer ist verpflichtet, von Handlungen abzusehen, die das ausschließliche (vermögensrechtliche) Recht des Lizenzgebers verletzen oder verletzen können, sowie alle ihm bekannt gewordenen Fälle von Verletzungen durch Dritte unverzüglich zu melden.

11. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN UND VERTRAULICHKEIT

11.1. Das Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten wird durch die Datenschutzerklärung bestimmt, die auf der Website rund um die Uhr frei zugänglich ist. Beabsichtigt der Lizenznehmer, dem Lizenzgeber seine personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, ist eine zwingende Voraussetzung hierfür die vorherige Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung und die freiwillige, in seinem eigenen Interesse erteilte, konkrete, objektive, informierte, bewusste und eindeutige Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten in der festgelegten Weise.

11.2. Die Parteien vereinbaren, dass alle Informationen, die den Parteien während der Ausführung des Vertrags bekannt geworden sind, vertraulich sind und nicht offengelegt werden dürfen, es sei denn, die Zustimmung der anderen Partei wird erteilt, außer in Fällen, in denen solche Informationen auf rechtlicher Grundlage und auf vernünftige Anfragen zuständiger staatlicher Behörden übermittelt werden müssen.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12.1. Die Parteien vereinbaren, dass das Angebot den gesamten Umfang der Vereinbarungen über Gegenstand, Laufzeit, Preis und andere wesentliche Vertragsbedingungen enthält, die ihre anderen mündlich oder schriftlich vor dem Akzept übernommenen Verpflichtungen aufheben.

12.2. Anwendbares Recht. Auf die Beziehungen der Parteien, die sich aus dem Vertrag ergeben, findet das materielle Recht der Russischen Föderation Anwendung. In allen Angelegenheiten, die nicht im Vertrag vorgesehen sind, richten sich die Parteien nach der anwendbaren Gesetzgebung der Russischen Föderation und in Ermangelung einer gesetzlichen Norm, die das entstandene Rechtsverhältnis regelt, nach den Bestimmungen der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (in der geltenden Fassung) oder nach etablierten Handelspraktiken.

12.3. Die Parteien erkennen an, dass, wenn eine der einzelnen Bestimmungen des Vertrags während seiner Laufzeit aufgrund einer Änderung des anwendbaren Rechts oder auf der Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung unwirksam wird, die übrigen Bestimmungen des Vertrags für die Parteien während seiner Laufzeit bindend sind und die unwirksame Bestimmung durch eine anwendbare Rechtsnorm oder eine von den Parteien vereinbarte neue Bestimmung ersetzt wird.

12.4. Änderungen des Angebots. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Bedingungen des Angebots einseitig ohne vorherige Zustimmung des Lizenznehmers zu ändern. Die aktuelle Fassung des Angebots wird ständig auf der Website veröffentlicht und ist für jede Person am Ort des Angebots frei zugänglich. Änderungen treten mit der Veröffentlichung der neuen Fassung des Angebots auf der Website in Kraft.

12.5. Am Angebot vorgenommene Änderungen gelten nicht für bereits bezahlte und gültige Lizenzen innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer; solche Lizenzen unterliegen der Fassung des Angebots, die zum Zeitpunkt des entsprechenden Akzepts in Kraft war. Änderungen gelten für Bestellungen, die nach dem Datum der Veröffentlichung der neuen Fassung des Angebots aufgegeben werden.

12.6. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, die Lizenznehmer einzeln über Änderungen des Angebots zu benachrichtigen. Dem Lizenznehmer wird empfohlen, sich regelmäßig mit der auf der Website veröffentlichten aktuellen Fassung des Angebots vertraut zu machen.

12.7. Ein Archiv früherer Fassungen des Angebots wird vom Lizenzgeber auf der Website unter https://modplus.org/en/publicofferarchive geführt. Die Fassung des Angebots, die zum Zeitpunkt des Akzepts durch einen bestimmten Lizenznehmer in Kraft war, wird anhand des Datums des Akzepts bestimmt, das in den Log-Dateien des Lizenzgebers sowie in den Daten des Persönlichen Kontos und der Zahlungssysteme erfasst ist.

12.8. Streitbeilegungsverfahren. Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die sich aus dem Vertrag oder im Zusammenhang damit ergeben, werden von den Parteien im vorgerichtlichen Reklamationsverfahren beigelegt. Eine Reklamation wird in der in Abschnitt 7 des Angebots festgelegten Weise gesendet; die Frist zur Prüfung einer Reklamation beträgt 15 (fünfzehn) Kalendertage. Können die Parteien im Reklamationsverfahren keine Einigung erzielen, werden Streitigkeiten vor dem Gericht am Sitz des Lizenzgebers beigelegt, sofern nicht durch zwingende Vorschriften des anwendbaren Rechts etwas anderes bestimmt ist.

12.9. Im Falle einer Änderung ihrer eigenen Angaben ist eine Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 (drei) Kalendertagen, darüber zu benachrichtigen. Zahlungen, Dokumente und/oder rechtserhebliche Mitteilungen, die an die der anderen Partei zuvor bekannten Angaben vorgenommen oder gesendet wurden, bevor diese Partei eine Mitteilung über deren Änderung erhalten hat, gelten als gebührende und ordnungsgemäße Ausführung.

12.10. Das Angebot ist in englischer Sprache verfasst. Die verbindliche Fassung des Angebots ist auf der Website frei zugänglich.

13. ANGABEN ZUM LIZENZGEBER

Name: Einzelunternehmer Pekshev Aleksandr Aleksandrovich
OGRNIP: 319482700001087
INN: 482611804466
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