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ÖFFENTLICHES ANGEBOT
über die Nutzungsbedingungen der Software

(nachfolgend das "Angebot" genannt)
Version vom "27. März" 2025

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

1.1. Dieses Angebot ist ein offizielles öffentliches Angebot des Einzelunternehmers Pekshev Aleksandr Aleksandrovich (OGRNIP: 319482700001087, INN 482611804466) (nachfolgend der "Lizenzgeber" genannt), einerseits, an eine unbeschränkte Anzahl geschäftsfähiger natürlicher Personen, einschließlich solcher, die als Einzelunternehmer registriert sind und/oder Einkommensteuer auf berufliche Tätigkeit entrichten, sowie an juristische Personen (nachfolgend der "Lizenznehmer" genannt), andererseits. Nachfolgend werden beide gemeinsam als "Parteien" und jeweils einzeln als "Partei" bezeichnet. Ziel ist der Abschluss eines Lizenzvertrags (nachfolgend der "Vertrag" genannt) zu einheitlichen Bedingungen in elektronischer Form gemäß den Bedingungen dieses Angebots.

1.2. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Besucher der Website die Bedingungen dieses Angebots durch eine Annahme (Akzeptanz) bestätigt. Mit dieser Annahme wird der Besucher zum Lizenznehmer und somit zur Vertragspartei des Lizenzvertrags mit dem Lizenzgeber. Die Annahme gilt als Abschluss des Vertrags in einfacher schriftlicher Form gemäß den Bedingungen dieses Angebots, ohne dass ein physisches Dokument unterzeichnet werden muss. Sie begründet wechselseitige Rechte und Pflichten der Parteien, deren Verletzung rechtliche Konsequenzen gemäß geltendem Recht nach sich zieht.

1.3. Mit der Annahme bestätigt der Lizenznehmer, dass er den Vertrag aus eigenem Willen abschließt, sich zuvor mit den Bestimmungen des Angebots vertraut gemacht hat, alle Bedingungen in der veröffentlichten Form vollständig und vorbehaltlos akzeptiert, die rechtliche Bedeutung des Vertrags sowie dessen Inhalte und wesentliche Bedingungen versteht und sich der rechtlichen Folgen des Vertragsabschlusses bewusst ist. Falls der Lizenznehmer mit einzelnen Bestimmungen des Angebots nicht einverstanden ist, ist er verpflichtet, von der Annahme sowie vom Erwerb des Zugangs zur Software Abstand zu nehmen.

1.4. Sollte der Lizenznehmer eingeschränkt oder teilweise geschäftsfähig sein, darf er das Angebot nicht eigenständig annehmen oder die Software nutzen. Es sei denn, der Lizenzgeber geht davon aus, dass die Annahme im Namen dieser Person durch deren gesetzlichen Vertreter erfolgt ist, der über die erforderlichen Rechte und Befugnisse verfügt, im Interesse der vertretenen Person handelt und das Angebot vollständig gelesen und akzeptiert hat.

1.5. Zur Auslegung und Anwendung einzelner Bestimmungen des Vertrags gelten die nachstehenden Begriffsdefinitionen (sofern nicht ausdrücklich anders angegeben). Diese Begriffe können im Vertrag in verschiedenen grammatikalischen Formen, in Singular oder Plural, groß- oder kleingeschrieben oder abgekürzt erscheinen:

1.5.1. "Angebot" – das offizielle öffentliche Angebot des Lizenzgebers, das alle wesentlichen Vertragsbedingungen enthält und an eine unbeschränkte Anzahl geschäftsfähiger natürlicher Personen sowie juristischer Personen gerichtet ist, zwecks Abschluss eines Lizenzvertrags in elektronischer Form und zu einheitlichen Bedingungen.

1.5.2. "Annahme (Akzeptanz)" – die vollständige und vorbehaltlose Zustimmung des Lizenznehmers zu den Bedingungen dieses Angebots durch eine oder mehrere konkludente Handlungen: 1) Registrierung auf der Website; 2) Zahlung der Lizenzgebühr; 3) Installation der Software. Diese Handlungen gelten rechtlich als schriftliche Zustimmung zum Abschluss des Vertrags. Log-Dateien, Auszüge aus der technischen Infrastruktur der Website können als zulässige und ausreichende Beweismittel für die Annahme herangezogen werden.

1.5.3. "Website" – eine Gesamtheit von Computerprogrammen, Datenbanken sowie grafischen, audiovisuellen und Informationsmaterialien, die über das Internet unter der permanenten Adresse https://modplus.org/en/ zugänglich ist, einschließlich aller Ebenen dieser Domain und aller von dort ausgehenden Seiten (Landings).

1.5.4. "Software" – die ModPlus-Software für Computer, bestehend aus Daten und Befehlen, wie auf der Website im Bereich "Hilfe" aufgeführt, einschließlich Datenbanken, audiovisueller Elemente, Updates, Zusatzfunktionen sowie zugehöriger Dokumentation. Die Software ist ein Satz von Plugins zur Automatisierung von Routineaufgaben in CAD-Programmen sowie Cloud-Dienste für deren Aktualisierung. Die Software ist im Einheitlichen Register russischer Programme für elektronische Rechentechnik und Datenbanken eingetragen (Eintrag Nr. 14177 vom 11. Juli 2022, staatliche Registrierungsurkunde Nr. 2019612239 vom 13. Februar 2019).

1.5.5. "Plugin" – ein eigenständiger Bestandteil der Software, dessen Nutzungslizenz entweder in der Lizenzgebühr enthalten ist oder separat bezahlt wird, je nach gewähltem Tarifplan, Konfiguration oder Softwarepaket. Es erweitert die Funktionen der Software gemäß der bereitgestellten Funktionsliste.

1.5.6. "Lizenzgeber" – Einzelunternehmer Pekshev Aleksandr Aleksandrovich (OGRNIP: 319482700001087, INN 482611804466), alleiniger Inhaber der Urheberrechte an der Software.

1.5.7. "Lizenznehmer" – jede voll geschäftsfähige natürliche Person, einschließlich solcher, die als Einzelunternehmer oder als Selbständige mit Pauschalbesteuerung registriert sind, oder eine juristische Person, vertreten durch eine bevollmächtigte Person, die die Nutzungsbedingungen akzeptiert und der Verarbeitung personenbezogener Daten zustimmt.

1.5.8. "Tarifplan" – die auf der Website im Bereich "Kaufen" angegebene Lizenzgebühr, abhängig von wesentlichen Parametern wie Konfiguration, Anzahl der Arbeitsplätze, Lizenzdauer etc. Der Tarifplan ist integraler Bestandteil des Vertrags.

1.5.9. "Bestellung" – ein korrekt ausgefüllter Antrag des Lizenznehmers über die Website zur Auswahl der gewünschten Konfiguration der Software und/oder zugehöriger Plugins. Die Bedingungen der Bestellung sind nach Bestätigung durch den Lizenzgeber Bestandteil des Vertrags.

1.5.10. "Konto" – eine eindeutige Kombination von Registrierungsdaten, die bei der Registrierung auf der Website durch den Lizenznehmer angegeben und in der Datenbank des Lizenzgebers gespeichert wird. Sie dient der Authentifizierung und der Autorisierung sowie dem Zugang zum Persönlichen Bereich.

1.5.11. "Persönlicher Bereich" – ein spezieller Bereich der Website, über den der Lizenznehmer Bestellungen aufgeben, technischen Support kontaktieren, das Forum und die Wissensdatenbank nutzen und auf weitere Funktionen zugreifen kann.

1.5.12. "Login/Passwort" – ein geheimer Zeichensatz, der vom Lizenznehmer bei der Registrierung erstellt wird und nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Er dient der Authentifizierung und Autorisierung. Der Lizenzgeber kann Anforderungen an die Form und Sicherheit des Logins/Passworts stellen (z. B. Mindestlänge, Sonderzeichen).

1.5.13. "Autorisierung" – die Gewährung des Zugangs zum Persönlichen Bereich nach erfolgreicher Authentifizierung.

1.5.14. "Authentifizierung" – die Prüfung der Übereinstimmung von eingegebenem Login und Passwort mit den bei der Registrierung gespeicherten Daten im Sicherheitssystem.

1.6. Der Vertrag kann weitere Begriffe enthalten, deren Auslegung dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht. In allen anderen Fällen erfolgt die Auslegung gemäß geltendem Recht oder Handelsbräuchen.

1.7. Das Angebot zum Abschluss des Vertrags kann vom Lizenznehmer nicht widerrufen werden und bleibt gültig, solange der Lizenzgeber es nicht widerruft, vorausgesetzt, die Website ist verfügbar und funktionsfähig, es sei denn, gesetzliche oder vertragliche Ausnahmen greifen.

1.8. Der Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt der Annahme bis zum Ablauf des gewählten Tarifplans, sofern nicht vorher die darin vorgesehenen Zugriffslimits erschöpft sind. Das Erreichen der Laufzeit oder der Zugriffslimits entbindet nicht von vertraglichen Pflichten oder der Haftung für Vertragsverletzungen. Eine Beendigung der Verpflichtungen erfolgt nur durch ordnungsgemäße Erfüllung.

2. NUTZUNGSBEDINGUNGEN DER SOFTWARE

2.1. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer gegen Entgelt das Recht zur Nutzung der Software im Rahmen einer einfachen (nicht-exklusiven) Lizenz, weltweit, ohne das Recht zur Unterlizenzierung. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Software im vorgesehenen Umfang und gemäß den Bedingungen zu nutzen und die vereinbarte Lizenzgebühr zu zahlen.

2.2. Die zulässigen Nutzungsarten der Software gelten sowohl für das gesamte Programm als auch für einzelne Plugins. Dazu gehören: Vervielfältigung, einschließlich Speicherung auf einem Computergerät, Anpassung der Einstellungen innerhalb der verfügbaren Funktionalität gemäß der Daten- und Befehlsliste auf der Website, zum Zweck der Nutzung und der Funktion der Software auf einem Computergerät und/oder unter Steuerung durch andere Software.

2.3. Das Nutzungsrecht wird dem Lizenznehmer im SaaS-Modell (Software as a Service) ausschließlich remote und zeitlich begrenzt gemäß dem gewählten Tarifplan oder für die gesamte Schutzdauer des ausschließlichen Nutzungsrechts gewährt. Der Lizenznehmer darf eine (1) Kopie der Software installieren, sofern der Tarifplan nichts anderes vorsieht. Jede zusätzliche Arbeitsstation ist separat zu lizenzieren. Neue Versionen und zusätzliche Arbeitsplätze sind gesondert zu erwerben.

2.4. Der Lizenznehmer informiert sich im Bereich "Hilfe" der Website über die Software (inkl. Plugins), wählt Version, Konfiguration, Paket, Anzahl der Kopien und Arbeitsstationen sowie die Lizenzdauer. Dies wird im Rahmen der Bestellung festgehalten, welche integraler Bestandteil des Vertrags ist.

2.5. Die Software wird dem Lizenznehmer in dem Zustand "wie besehen" bereitgestellt – mit den zum Zeitpunkt des Kaufs bestehenden Funktionen. Der Lizenzgeber garantiert keine Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen. Die Konfiguration erfolgt durch den Lizenznehmer selbst, wobei dieser Anspruch auf technischen Support hat.

2.6. Das Nutzungsrecht wird automatisch nach Zahlung des Tarifplans übertragen. Erfolgen innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen nach Zahlungseingang keine begründeten Einwände, gilt das Nutzungsrecht als ordnungsgemäß gewährt.

2.7. In der Regel wird kein Übergabeprotokoll für die Nutzung der Software (nachfolgend "Übergabeprotokoll") erstellt, es sei denn, eine Partei fordert dies innerhalb von 10 Kalendertagen ab Nutzungsbeginn an. In diesem Fall gilt der Zugang ab dem im Protokoll genannten Datum als gewährt.

2.8. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, dem Lizenznehmer das Übergabeprotokoll am Tag des Zugangs oder bei dessen Anforderung zur Unterzeichnung zu übersenden. Der Lizenznehmer hat dieses innerhalb von 2 (zwei) Kalendertagen zu unterzeichnen oder schriftlich begründete Einwände vorzubringen.

2.9. Reagiert der Lizenznehmer nicht innerhalb der Frist auf das übermittelte Protokoll, gilt es als stillschweigend akzeptiert. Das Nutzungsrecht gilt dann als ordnungsgemäß gewährt und ohne Beanstandung angenommen.

3. LIZENZGEBÜHR

3.1. Die Lizenzgebühr ist in Rubel der Russischen Föderation oder in einer mit dem Lizenzgeber vereinbarten Fremdwährung zu entrichten, abhängig vom Standort des Lizenznehmers und der von ihm gewählten Zahlungsmethode.

3.2. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Lizenzgebühr vollständig im Voraus gemäß dem von ihm gewählten Tarifplan zu dem auf der Website zum Zeitpunkt des Erwerbs angegebenen Preis zu bezahlen. Die Zahlungsverpflichtung des Lizenznehmers gilt als erfüllt, sobald die Gelder dem Bankkonto des Lizenzgebers gutgeschrieben wurden.

3.3. Die Lizenzgebühr ist vom Lizenznehmer über das auf der Website integrierte Zahlungsmodul zu entrichten – per bargeldloser Zahlung mit Bankkarte oder per Überweisung auf ein Bankkonto gemäß ausgestellter Rechnung. Die Gebühr unterliegt nicht der Mehrwertsteuer und umfasst keine Provisionen, Wechselkursverluste oder andere Zahlungen, die von Dritten im Zusammenhang mit der Zahlung des Lizenznehmers erhoben werden können.

3.4. Folgende Bankkarten werden für Zahlungen über das Zahlungsmodul akzeptiert: VISA, MasterCard, Maestro, MIR. Die Zahlungsabwicklung erfolgt auf der Autorisierungsseite der Bank, wo der Lizenznehmer seine Kartendaten in ein spezielles Zahlungsformular eingeben muss (Kartennummer, Ablaufdatum, Sicherheitscode (CVC2/CVV2)). Der Lizenznehmer ist für die Richtigkeit der eingegebenen Daten und der vorgenommenen Zahlungen selbst verantwortlich.

3.5. Wenn die Bankkarte des Lizenznehmers an den 3D-Secure-Dienst angeschlossen ist, wird er automatisch auf die Seite der ausstellenden Bank weitergeleitet, um das Authentifizierungsverfahren gemäß den Regeln der Bank zu durchlaufen. Wenn die angegebenen Zahlungsdaten korrekt und gültig sind und die Kartennutzung technisch möglich ist, erfolgt eine bargeldlose Abbuchung der Mittel.

3.6. Die Verpflichtung des Lizenzgebers zur Bereitstellung des Zugangs zum Programm gilt im Allgemeinen ab dem Zeitpunkt als erfüllt, zu dem die Zahlung der Lizenzgebühr durch den Lizenznehmer im elektronischen Zahlungssystem des Lizenzgebers registriert wurde – unabhängig davon, ob der Lizenznehmer die Nutzung während der Laufzeit des Tarifplans angefordert hat oder wie intensiv er die ihm gewährten Nutzungsrechte tatsächlich in Anspruch genommen hat.

3.7. Der Lizenzgeber kontrolliert die technische Infrastruktur des Zahlungsmoduls nicht und haftet nicht für Fehler bei der Zahlungsabwicklung (Zahlungsverweigerung, fehlende Gutschrift, doppelte Abbuchung etc.); hierfür ist ausschließlich die ausstellende Bank bzw. der Betreiber des Zahlungsmoduls verantwortlich. Der Lizenzgeber unterstützt den Lizenznehmer jedoch im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Klärung solcher Probleme.

3.8. Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Höhe der Lizenzgebühr einseitig zu ändern, indem er die Änderungen auf der Website veröffentlicht. Der Lizenznehmer stimmt dem ausdrücklich zu und erkennt an, dass der Lizenzgeber nicht verpflichtet ist, jede einzelne Änderung gesondert mitzuteilen.

3.9. Der Lizenzgeber ist berechtigt, nach eigenem Ermessen andere Zahlungsmethoden für den Erwerb eines Tarifplans anzubieten.

3.10. Bei Zahlung per Bankkarte ist der Lizenznehmer verpflichtet, seine eigene Karte zu verwenden. Erfolgt die Zahlung durch eine dritte Person im Namen des Lizenznehmers, muss zur Vermeidung von Unstimmigkeiten im Verwendungszweck der Zahlung der vollständige Name oder die Bezeichnung der Person angegeben werden, in deren Namen die Zahlung erfolgt. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht ist der Lizenzgeber berechtigt, vom Lizenznehmer einen Zahlungsbeleg oder ein anderes Dokument zur Bestätigung der Zahlung anzufordern.

3.11. Der Lizenzgeber kann dem Lizenznehmer Rabatte, Boni, Sonderaktionen, Probezeiträume (kostenloser Zugang) und andere Sonderkonditionen für die Nutzung des Programms gewähren. Solche Angebote können zeitlich befristet sein, worüber der Lizenznehmer über die Website oder andere rechtlich anerkannte Kommunikationsmittel informiert wird.

4. REGISTRIERUNG AUF DER WEBSITE

4.1. Die Registrierung auf der Website ermöglicht dem Lizenznehmer die Aufgabe von Bestellungen, den Zugang zum Programm sowie die Inanspruchnahme von technischem Support. Für die Registrierung muss der Lizenznehmer die entsprechenden Daten in ein spezielles Formular auf der Website eingeben, ein Login und ein Passwort erstellen und die Registrierung durch einen Klick auf die Schaltfläche bestätigen. Nach Durchführung dieser Schritte gilt die Registrierung als abgeschlossen, und der Zugang zum persönlichen Benutzerkonto ist freigeschaltet.

4.2. Jeder weitere Zugriff des Lizenznehmers auf sein Konto erfolgt durch Authentifizierung und Autorisierung.

4.3. Der Lizenznehmer ist für die Sicherheit seines Logins und Passworts verantwortlich und darf diese Daten nicht an Dritte weitergeben. Es wird davon ausgegangen, dass alle Handlungen, die unter Verwendung dieser Zugangsdaten vorgenommen werden, vom Lizenznehmer selbst ausgeführt wurden und in seinem Interesse erfolgen. Bei unbefugter Nutzung des Kontos durch Dritte oder Verdacht auf eine Kompromittierung der Zugangsdaten ist der Lizenznehmer verpflichtet, den Lizenzgeber unverzüglich darüber zu informieren.

4.4. Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der vom Lizenznehmer bereitgestellten Informationen.

5. HAFTUNG DER PARTEIEN

5.1. Bei Verletzung der sich aus dem Vertrag ergebenden Pflichten haftet die schuldhafte Partei gemäß den Bestimmungen des Vertrags und des geltenden Rechts. Eine Vertragsverletzung liegt vor, wenn Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden, d.h. unter Verstoß gegen die im Vertrag festgelegten Bedingungen.

5.2. Der Lizenzgeber haftet nicht für eine Nichterfüllung subjektiver Erwartungen oder eine negative Einschätzung des Programms durch den Lizenznehmer. Solche Einschätzungen begründen in keinem Fall eine Pflichtverletzung des Lizenzgebers.

5.3. Der Lizenzgeber haftet nicht für nachteilige Folgen für den Lizenznehmer infolge unvollständiger, unrichtiger oder verspätet bereitgestellter Informationen sowie für technische Probleme, die durch Dritte verursacht wurden.

5.4. Der Lizenzgeber ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Programms bereitzustellen. Wenn das Gerät des Lizenznehmers die Nutzung des Programms ganz oder teilweise nicht ermöglicht, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Lizenzgebühr.

5.5. Dem Lizenznehmer ist es untersagt:

5.5.1. dem Lizenzgeber falsche Angaben zu seiner Person zu machen oder personenbezogene Daten bzw. vertrauliche Informationen Dritter ohne deren Zustimmung bereitzustellen, sofern gesetzlich vorgeschrieben;

5.5.2. sich als eine andere Person auszugeben oder gefälschte Dokumente vorzulegen;

5.5.3. Zugriffsrechte zum Programm, Konto oder der zugehörigen Software an Dritte weiterzugeben, z. B. durch Verkauf, Vermietung, Tausch oder kostenlose Nutzung;

5.5.4. Bedingungen zu schaffen, die Dritten, die nicht nutzungsberechtigt sind, die Nutzung des Programms ermöglichen, insbesondere in Netzwerken oder Mehrbenutzersystemen;

5.5.5. das Programm, seine Datenbanken oder andere Bestandteile zu dekompilieren oder zu disassemblieren, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich erlaubt ist;

5.5.6. das Programm zu modifizieren, einschließlich Änderungen des Objektcodes oder der Datenbanken – außer mittels der in der Dokumentation vorgesehenen Funktionen;

5.5.7. technische Maßnahmen durchzuführen, die die ordnungsgemäße Funktion des Programms oder der Infrastruktur des Lizenzgebers offensichtlich stören könnten;

5.5.8. Geräte, Software, Algorithmen oder manuelle Prozesse zu verwenden, um Inhalte der Website oder des Programms zu überwachen, zu kopieren oder zu extrahieren;

5.5.9. die Navigationsstruktur zu umgehen oder unbefugten Zugriff auf geschützte Bereiche der Website oder des Programms zu erlangen;

5.5.10. die Sicherheit der Website oder des Programms zu verletzen;

5.5.11. das Programm auf eine andere als die im Vertrag ausdrücklich erlaubte Weise zu verwenden.

5.6. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Programms entstehen. Die Haftung ist in jedem Fall auf die vom Lizenznehmer gezahlte Lizenzgebühr begrenzt.

5.7. Eine Verletzung der ausschließlichen Rechte des Lizenzgebers durch den Lizenznehmer begründet das Recht des Lizenzgebers zur vorzeitigen Vertragskündigung. Bei Urheberrechtsverletzungen kann der Lizenzgeber statt Schadensersatz eine pauschale Entschädigung für jeden Verstoß fordern.

5.8. Die Parteien sind von der Haftung für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen befreit, wenn diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, z. B.: Feuer, Naturkatastrophen, Streiks, Krieg, Unruhen, technologische Katastrophen, Pandemien, behördliche Verbote, Sanktionen, Internetausfälle oder andere außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegende Umstände.

5.9. Die Partei, die aufgrund höherer Gewalt ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann, muss die andere Partei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen schriftlich benachrichtigen und geeignete Nachweise vorlegen. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreißig) Kalendertage an, kann jede Partei die Kündigung des Vertrags einleiten.

5.10. Eine Partei, die eine Beschwerde erhält, ist verpflichtet, diese innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen sachlich zu prüfen und eine begründete Antwort zu geben. Danach entscheidet die Partei über: 1) Annahme und Umsetzung der Forderungen oder 2) Ablehnung mit Begründung.

6. RÜCKGABERICHTLINIE

6.1. Der Lizenznehmer zahlt die Kosten des Tarifplans für das Nutzungsrecht an dem Programm auf Abruf. Die Nichtnutzung oder Beendigung der Nutzung des Programms durch den Lizenznehmer stellt für sich genommen keinen Grund für den Lizenzgeber dar, die als Lizenzgebühr gezahlten Beträge zurückzuerstatten, es sei denn, der Rückerstattungsantrag erfolgt vor der Bereitstellung des Zugangs zum Programm oder der Lizenzgeber hindert den Lizenznehmer an der vollständigen Nutzung des Programms.

6.2. Im Falle eines einseitigen Rücktritts vom Vertrag hat der Lizenznehmer (natürliche Person) das Recht, die Rückerstattung der für den Zeitraum des Tarifplans gezahlten Beträge zu verlangen, für den der Vertrag vorzeitig beendet wurde, außer in Fällen, in denen die Lizenz für das Programm für die gesamte Laufzeit (Periode) des ausschließlichen (vermögensrechtlichen) Nutzungsrechts erworben wurde. In diesem Fall erfolgt die Berechnung des vom Lizenzgeber an den Lizenznehmer zu erstattenden Betrags aufgrund der verbleibenden vollen (noch nicht begonnenen) Zeiträume des Tarifplans, es sei denn, die Lizenz wurde für die gesamte Laufzeit (Periode) des ausschließlichen (vermögensrechtlichen) Nutzungsrechts erworben und ist im Falle ordnungsgemäßer Vertragserfüllung durch den Lizenzgeber nicht erstattungsfähig.

6.3. Die Rückerstattung der Lizenzgebühr (vollständig oder anteilig, abhängig von der im Rahmen des Vertragsverfahrens getroffenen Entscheidung) erfolgt durch den Lizenzgeber auf Grundlage eines Antrags des Lizenznehmers, der in Form eines elektronischen Dokuments an dessen E-Mail-Adresse gesendet wird. Der Antrag auf Rückerstattung muss Angaben zum Antragsteller enthalten, die eine Identifizierung der Bestellung des Tarifplans ermöglichen, konkrete Forderungen sowie weitere Informationen zur Sachlage der Anfrage.

6.4. Der Lizenzgeber prüft den Antrag des Lizenznehmers auf Rückerstattung innerhalb von höchstens 10 (zehn) Kalendertagen ab dessen Eingang und trifft eine der folgenden Entscheidungen: 1) die Forderungen vollständig oder teilweise erfüllen und die Rückerstattung vornehmen; 2) die Forderungen ablehnen und die Gründe für die Ablehnung darlegen.

6.5. Im Falle der Antragsgenehmigung erfolgt die vollständige oder teilweise Rückerstattung der Beträge (abhängig von der Entscheidung) durch den Lizenzgeber spätestens 10 (zehn) Kalendertage nach Eingang des Rückerstattungsantrags. Die Rückerstattungsfrist umfasst nicht die Bearbeitungszeit der Bank und des Zahlungsdienstleisters, die zur Durchführung der Rückzahlung erforderlich ist.

7. URHEBER- UND NUTZUNGSRECHTE

7.1. Der Lizenzgeber ist der rechtmäßige Eigentümer des Programms. Alle auf der Website verfügbaren urheberrechtlich geschützten Objekte, einschließlich Designelemente, Texte, Grafiken, Illustrationen, Videos, Computerprogramme, Datenbanken, audiovisuelle Werke und andere auf der Website veröffentlichte Inhalte oder solche, auf die der Lizenznehmer bei Nutzung des Programms Zugriff erhält, sind Gegenstand geistiger Eigentumsrechte des Lizenzgebers und/oder anderer Rechteinhaber.

7.2. Der Lizenzgeber überträgt dem Lizenznehmer keine ausschließlichen (vermögensrechtlichen) Nutzungsrechte an seinen urheberrechtlich geschützten Objekten. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, jegliche Handlungen zu unterlassen, die das ausschließliche (vermögensrechtliche) Nutzungsrecht des Lizenzgebers verletzen oder verletzen könnten, und ist verpflichtet, dem Lizenzgeber unverzüglich über ihm bekannt gewordene Verstöße Dritter zu informieren.

8. AUSTAUSCH VON DOKUMENTEN UND RECHTSVERBINDLICHEN MITTEILUNGEN

8.1. Der Austausch von Dokumenten und rechtlich relevanten Mitteilungen im Zusammenhang mit der Ausführung, Änderung oder Beendigung des Vertrags kann von den Parteien in Form eines elektronischen Dokuments mittels elektronischer Dokumentenmanagement-Dienste (EDM) unter Verwendung einer elektronischen Signatur (qualifiziert oder einfach), per E-Mail, über den Telegram-Messenger oder schriftlich per Einschreiben oder Kurierdienst erfolgen, sofern dabei ausschließlich die im Vertrag oder auf der Website vom Lizenzgeber angegebenen Kontaktdaten sowie jene, die vom Lizenznehmer bei der Registrierung und/oder Bestellung auf der Website angegeben wurden, verwendet werden.

8.2. Dokumente und rechtlich relevante Mitteilungen, die zuvor in Papierform erstellt und in elektronische Form überführt wurden (z. B. durch Scannen), sowie der geschriebene Text einer elektronischen Mitteilung, die über EDM-Dienste unter Verwendung elektronischer Signaturen oder über E-Mail oder Telegram mit einfacher elektronischer Signatur (SES) übermittelt werden, gelten als elektronische Dokumente mit gleicher Rechtskraft wie ein unterschriebenes Papierdokument, vorausgesetzt, es werden die entsprechenden Kontaktdaten verwendet.

8.3. Als Datum des Eingangs von Dokumenten und Mitteilungen beim Empfänger gilt: das Versanddatum (bei elektronischer Kommunikation), das tatsächliche Lieferdatum oder der Folgetag nach Ablauf der Lagerfrist bei der Abholstelle (bei schriftlicher Kommunikation). Die Parteien verpflichten sich, die Vertraulichkeit des Zugangs zu ihren Kommunikationsmitteln zu gewährleisten und einander unverzüglich über eine Kompromittierung oder Unzustellbarkeit zu informieren, andernfalls gelten die Mitteilungen als ordnungsgemäß zugegangen.

9. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

9.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung, die vom Lizenzgeber rund um die Uhr auf der Website frei zugänglich bereitgestellt wird. Wenn der Lizenznehmer dem Lizenzgeber seine personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen möchte, ist eine vorherige Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung sowie eine freiwillige, in eigenem Interesse liegende, spezifische, objektive, informierte, bewusste und eindeutige Einwilligung zur Verarbeitung seiner Daten zwingend erforderlich.

9.2. Die Parteien vereinbaren, dass alle im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt gewordenen Informationen vertraulich sind und nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei weitergegeben werden dürfen, es sei denn, eine Weitergabe ist gesetzlich vorgeschrieben oder erfolgt auf begründete Anfragen zuständiger staatlicher Behörden.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1. Die Parteien stimmen darin überein, dass das Angebot den vollständigen Umfang der Vereinbarungen bezüglich Gegenstand, Laufzeit, Preis und anderen wesentlichen Vertragsbedingungen enthält und alle vorher mündlich oder schriftlich getroffenen Absprachen ersetzt. In allen nicht durch den Vertrag geregelten Aspekten richten sich die Parteien nach dem geltenden Recht und, falls keine spezifische gesetzliche Regelung vorhanden ist, nach den Bestimmungen der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (Bern, Schweiz, 9. September 1886) einschließlich deren Änderungen und Ergänzungen oder nach anerkannten Geschäftspraktiken.

10.2. Die Parteien erkennen an, dass im Falle der Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen aufgrund geänderter Rechtslage oder gerichtlicher Entscheidung die übrigen Bestimmungen des Vertrags weiterhin verbindlich bleiben. Die ungültige Bestimmung wird entsprechend ersetzt.

10.3. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Bedingungen des Angebots einseitig und ohne vorherige Zustimmung des Lizenznehmers zu ändern. Die jeweils aktuelle Version des Angebots ist dauerhaft auf der Website veröffentlicht und für jedermann frei zugänglich. Die neue Version gilt für alle Lizenznehmer, auch für jene, die das Angebot bereits zuvor angenommen haben. Änderungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft und gelten ausschließlich für nachfolgende Vertragsbeziehungen.

10.4. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, täglich die aktuelle Version des Angebots und etwaige Änderungsmitteilungen zu prüfen und sich rechtzeitig mit deren Inhalt vertraut zu machen. Setzt der Lizenznehmer nach Änderungen seine Handlungen fort, so gilt dies als vollständige und vorbehaltlose Zustimmung zur neuen Version des Angebots.

10.5. Bei Änderung seiner eigenen Kontaktdaten verpflichtet sich die betroffene Partei, die andere Partei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 (drei) Kalendertagen, darüber zu informieren. Bis zum Eingang dieser Mitteilung gelten Zahlungen, Dokumente und/oder rechtlich relevante Mitteilungen, die an die zuvor bekannten Kontaktdaten gesendet wurden, als ordnungsgemäß erbracht.

10.6. Das Angebot ist in einer (1) Ausfertigung in englischer Sprache erstellt, das Original wird am Standort des Lizenzgebers aufbewahrt. Eine authentische Kopie mit derselben Rechtskraft ist jederzeit frei auf der Website zugänglich.

11. ANGABEN DES LIZENZGEBERS

Name: Einzelunternehmer Pekshev Alexander Alexandrowitsch
OGRNIP: 319482700001087
INN: 482611804466
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